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Lächelndes Seniorenpaar im Beratungsgespräch am Tisch
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI

Umzug mit Pflegegrad – bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse

Wir sind auf Umzüge pflegebedürftiger Menschen spezialisiert: Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bundesweit tätig Alle Pflegekassen Rückmeldung in 60 Minuten

Kostenlos prüfen, ob die Pflegekasse zahlt

Schritt 1 von 5

Schritt 1 von 5

Liegt ein Pflegegrad vor?

Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch – die Höhe ist bei allen Graden gleich.
Rundum betreut

Das übernehmen wir für Sie

  • 0 € Vorkasse. Wir rechnen per Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Den Papierkram machen wir. Antrag, Kostenvoranschlag und Begründung kommen von uns.
  • Geschultes Personal. Möbelab- und -aufbau, Entrümpelung und Einrichten der neuen Wohnung.
4.180 €
Zuschuss je Person
16.720 €
Bei vier Berechtigten
1–5
Alle Pflegegrade
0 €
Vorkasse für Sie

Beträge nach § 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026. Die Bewilligung erfolgt im Einzelfall durch Ihre Pflegekasse.

Direkt anrufen, täglich 8–21 Uhr 0151 56164334
Keine Zeit für das Formular?

Wir rufen Sie zurück – innerhalb von 60 Minuten

Mit dem Absenden willigen Sie in die Verarbeitung zur Kontaktaufnahme ein. Siehe Datenschutz.

Der Anspruch

Zahlt die Pflegekasse Ihren Umzug?

Ein Umzug gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, wenn die alte Wohnung sich nicht pflegegerecht umbauen lässt. Dann zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € – drei Bedingungen müssen erfüllt sein.

Mann im Rollstuhl mit Laptop in seiner barrierefreien Wohnung, neben ihm sein Hund Anspruch ab Pflegegrad 1

1. Ein Pflegegrad liegt vor

Pflegegrad 1 genügt bereits. Die Höhe des Zuschusses ist bei allen fünf Pflegegraden identisch – es gibt keine Staffelung.

2. Der Umzug hilft der Pflege

Die häusliche Pflege muss durch den Umzug erst möglich oder deutlich leichter werden – oder die selbstständige Lebensführung erhalten bleiben.

3. Der Antrag kommt vorher

Entscheidend: Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse liegen. Nachträglich gestellte Anträge werden regelmäßig abgelehnt.

Unsere Leistungen

Ihr bundesweiter Spezialist für pflegebedingte Umzüge

Wir machen ausschließlich Pflegeumzüge. Deshalb kennen wir die Anforderungen der Pflegekassen – und die Situation, in der Sie gerade sind.

Der Umzug selbst

Packen, Transport, Möbelab- und -aufbau, Einrichten der neuen Wohnung. Auf Wunsch räumen wir das Bett am selben Abend bezugsfertig ein.

Antrag & Begründung

Wir schreiben den Antrag, formulieren die pflegefachliche Begründung und liefern den Kostenvoranschlag im Format, das die Kassen verlangen.

Direktabrechnung

Per Abtretungserklärung rechnen wir unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen keinen Cent im Voraus.

Entrümpelung

Haushaltsauflösung, besenreine Übergabe an den Vermieter und fachgerechte Entsorgung – auf Wunsch als Teil desselben Antrags.

Ohne Vorkasse

0 € Vorkasse durch Direktabrechnung nach § 40 Abs. 4 SGB XI

Die meisten Umzugsunternehmen lassen Sie erst zahlen und dann bei der Kasse einreichen. Das bedeutet: Sie strecken einen vierstelligen Betrag vor und tragen das Risiko.

Wir machen es umgekehrt. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung – damit tritt die pflegebedürftige Person ihren Erstattungsanspruch an uns ab. Wir stellen die Rechnung direkt der Pflegekasse und rechnen dort ab.

Was passiert, wenn die Kasse ablehnt?

Wir beginnen den Umzug erst, wenn die Bewilligung vorliegt – so entsteht die Frage in der Praxis kaum. Kommt es doch zu einer Ablehnung, besprechen wir das vorab schriftlich mit Ihnen, und Sie entscheiden, ob der Umzug trotzdem stattfinden soll. Auf Wunsch legen wir Widerspruch ein; die Frist beträgt einen Monat (§ 84 SGG).

So funktioniert die Abtretungserklärung

Kostenloses Antragspaket & Checkliste zum Download

Alles, was Sie für den Antrag bei Ihrer Pflegekasse brauchen – auch, wenn Sie den Umzug selbst organisieren möchten.

  • Musterantrag zum Ausfüllen, formuliert nach § 40 Abs. 4 SGB XI
  • Vorlage für die Abtretungserklärung
  • Checkliste: Welche Unterlagen die Kasse verlangt
  • Zeitplan: Was wann passieren muss
Antragspaket ansehen
So einfach geht es

In 5 Schritten zum geförderten Umzug

01

Anspruch prüfen

Kostenloses Gespräch am Telefon oder über das Formular. Wir klären in wenigen Minuten, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt.

02

Kostenvoranschlag

Sie erhalten ein verbindliches Angebot – aufbereitet genau so, wie die Pflegekasse es zur Prüfung braucht.

03

Antrag stellen

Wir schreiben Antrag und Begründung und legen die Abtretungserklärung bei. Sie unterschreiben nur noch.

04

Bewilligung abwarten

Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI). Erst danach terminieren wir den Umzug.

05

Umzug & Abrechnung

Wir ziehen um, bauen die Möbel auf – und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie bleibt kein offener Betrag.

Sie sind unsicher?

Rufen Sie einfach an. Das Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

0151 56164334
Kostenträger

Wir rechnen mit allen Pflegekassen ab

Der Anspruch nach § 40 Abs. 4 SGB XI besteht bei jeder gesetzlichen Pflegekasse – sie ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert. Auch privat Pflegeversicherte haben einen vergleichbaren Anspruch.

AOK
Techniker Krankenkasse
Barmer
DAK-Gesundheit
IKK classic
KKH
hkk
Knappschaft
SBK
BKK / Betriebskassen

Genannte Kassennamen dienen ausschließlich der Orientierung. Es besteht keine geschäftliche Verbindung zu den genannten Unternehmen.

Was bleibt für Sie übrig?

Zwei Rechenbeispiele

Beispielhafte Kalkulationen zur Einordnung. Ihr tatsächliches Angebot hängt von Entfernung, Wohnfläche und Umfang ab – Sie erhalten es vorab schriftlich.

Zwei-Zimmer-Wohnung, 58 m²

Umzug ins betreute Wohnen im selben Ort, Pflegegrad 2, mit Möbelaufbau.

Umzug inkl. Möbelmontage
2.450 €
Packmaterial
180 €
Entrümpelung Keller
570 €
Gesamtkosten
3.200 €
Zuschuss der Pflegekasse
− 3.200 €
Ihr Eigenanteil
0 €

Vier-Zimmer-Wohnung, 96 m²

Umzug über 240 km zur Tochter, Pflegegrad 3, komplette Haushaltsauflösung.

Umzug inkl. Möbelmontage
4.100 €
Haushaltsauflösung
1.350 €
Gesamtkosten
5.450 €
Zuschuss der Pflegekasse
− 4.180 €
Ihr Eigenanteil
1.270 €

Der Zuschuss ist auf 4.180 € je Person gedeckelt. Zieht ein zweiter pflegebedürftiger Mensch aus demselben Haushalt mit um, verdoppelt sich der Höchstbetrag.

Einsatzgebiet

Bundesweit für Sie im Einsatz

Wir übernehmen Pflegeumzüge in ganz Deutschland – innerorts wie über weite Strecken, etwa wenn der Umzug zu den Kindern in eine andere Stadt führt.

Drei Senioren sitzen gemeinsam bei Kaffee und Tee an einem Tisch im Freien Ankommen im neuen Zuhause
Berlin Hamburg München Köln Frankfurt am Main Stuttgart Düsseldorf Leipzig Dortmund Essen Bremen Dresden Hannover Nürnberg und überall sonst in Deutschland
Kundenstimmen

Was Angehörige über uns sagen

★★★★★
Meine Mutter musste raus aus dem dritten Stock. Der Antrag war in drei Tagen fertig, die Kasse hat bewilligt – wir mussten nichts vorstrecken.
BS Beispielkundin, Hannover
★★★★★
Was mich überzeugt hat: Es wurde vorher gesagt, was die Kasse übernimmt und was nicht. Keine Überraschung auf der Rechnung.
BK Beispielkunde, Köln
★★★★★
Das Team war geduldig mit meinem Vater. Am Abend stand das Bett schon fertig aufgebaut im neuen Zimmer.
BM Beispielkundin, München
Häufige Fragen

Das fragen Angehörige am häufigsten

Kostenlos und unverbindlich

Lassen Sie uns prüfen, ob die Kasse zahlt

Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt – und was der nächste Schritt ist.